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Legalitätsprinzip, Verwaltungsrecht
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Von Legalitätsprinzip spricht man, wenn eine Behörde bei Vorliegen bestimmter Tatsachen verpflichtet ist zu Handeln und keine Entscheidungsmöglichkeit hat. Siehe z.B. § 22 VwVfG.

Demgegenüber steht das Opportunitätsprinzip.

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