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04.05.10 info : Ja, grundsätzlich denke ich, dass man die Nichterfüllung als absolute Schlechterfüllung bezeicnen könnte. Letztlich unterscheiden sich beide nur hinsichtlich der Höhe des entstandenen Schadens.
02.05.10 Anonym : Wenn sie schreiben, dass der Verzug eine zeitliche Schlechterfüllung ist, könnte man dann nicht sagen, dass die Nichterfüllung eine absolute Schlechtleistung ist?