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Lesung
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Lesung wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Behandlung eines Gesetzes im Bundestag bezeichnet. Jedes Gesetz durchläuft dabei drei Lesungen. In der ersten Lesung findet eine grundsätzliche Aussprache statt, in der zweiten eine Einzelberatung und in der dritten die Schlußbestimmung.

Für Details siehe unter Gesetzgebungsverfahren.

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