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lex dubia non obligat
(recht.allgemein.latein und recht.geschichte)
    

Mit lex dubia non obligat wird der Grundsatz bezeichnet, dass ein zweifelhaftes Gesetz nicht verbindlich ist. Im modernen deutschen Recht führt ein zweifelhafter Wortlaut "nur" zur Auslegung, aber nicht zu einer Ungültigkeit des Gesetzes.

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