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Zu diesem Artikel gibt es 1 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

15.04.06 Anonym:

Hallo!

Bei einer solchen Rechtssprechung fühle ich mich aber nun auf einmal sehr unsicher. Wie kann es nur ausgelegt werden, dass ich mich ausdrücklich von etwas distanziere? Es braucht ja nur ein Kläger zu kommen und ich stehe in der Last zu beweisen, dass ich mich ausdrücklich distanziert habe. "Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen Inhalten externer Links" und man findet vielleicht doch noch ein Schlupfloch? Der Beklagte hat also die Verantwortung für die Inhalte anderer Seiten NICHT übernommen, er darauf hingewiesen. Aber er hätte sich distanzieren müssen. Morgen heisst es dann vom Gericht: "NEIN, sie hätten sich nicht distanzieren müssen, sie hätten klar und ausdrücklich die Inhalte der anderen Seiten negieren und verneinen müssen!"

Mal alltagssprachlich, so wie ich mit Freunden darüber sprechen würde: Das ist ja lächerlich!

Die Intention der Richter und Kläger ist es augenscheinlich, nachzuweisen, wie die Gesinnung des Beklagten ist. Das ist ja wohl deutlich.

Recht hat, der Glück hat.

Gruß