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Limited (Ltd.)
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
    

Mit Limited wird in Deutschland umgangssprachlich die private limited company by shares bezeichnet. Die Limited ist eine gemäß englischem Recht (Companies Act 1985) zulässige Gesellschaftsform. Sie ist eine juristische Person, bei der ähnlich wie bei der GmbH die Gesellschafter nur beschränkt auf ihre Einlagen haften. Das Mindestkapital beträgt bei der private limited company by shares ein englisches Pfund (Kessler, DStR 2005, 2101).

Im Rahmen der Niederlassungsfreiheit kann eine limited auch mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland nach englischem Recht gegründet werden (EuGH v. 30. 9. 2003, C-167/01, NJW 2003, 3331). Der satzungsmäßige Sitz muss aber in Grossbritannien sein und kann nicht verlegt werden. Viele Fragen, z.B. nach Haftung und Buchführung, richten sich dann nach englischem Recht.

Von der privat limited company by shares sind die private limited company by guarantee und die public limited company (PLC) zu unterscheiden, bei der das Mindeskapital 50.000,- englische Pfund beträgt.

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Auf diesen Artikel verweisen: private limited company by shares