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Lohnabstandsgebot
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.sozial)
    

Mit Lohnabstandsgebot wird die Forderung bezeichnet, dass zwischen der Höhe der Sozialleistungen für eine durchschnittliche Familie und einem durchschnittlichen zu erzielenden Arbeitseinkommen einer vergleichbaren Familie ein Unterschied bestehen soll, der das Bestehen eines monetären Arbeitsanreizes gewährleistet.

Beispiel: Erhielte eine vierköpfige Familie einschließlich aller Sozialleistungen, Leistungen in Höhe von ca. 2.000,- und entspräche dies dem, was sie durch Arbeit beider Eltern langfristig erzielen könnte, fehlte es hier an einem Abstand zwischen Sozialleistung und Lohn. Es gäbe keinen monetären Arbeitsanreiz.

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