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Lombardkredit/Lombardgeschäft/Lombardsatz
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit Lombardkredit (= Lombardgeschäft) wird ein Kredit bezeichnet, der durch die Verpfändung von Wertpapieren (Effekten), Edelmetallen oder Waren gesichert wird.

Beispiel: A ist Unternehmer, er handelt mit Waren die er in China einkauft und in Europa wieder verkauft. Um Geld für weitere Einkäufe zu bekommen geht er zu der B-Bank, diese gibt ihm 10.000,- Euro als Kredit. Zur Sicherung der Ansprüche der B-Bank auf Rückzahlung des Kredites und Zinszahlung verpfändet er ihr ein Teil seines Warenbestandes. Kann A, weil er bei dem Geschäft nur Verluste gemacht hat, das Geld nicht zurückzahlen, kann die Bank die Waren verkaufen und das Geld zur Befriedigung ihrer Ansprüche nutzen.

Mit Lombardsatz wurde früher der Zinssatz bezeichnet, den die Bundesbank als Zins für Lombardkredite forderte. Der Lombardsatz war mit dem Diskontsatz eines der Instrumente zur Steuerung der Geldmenge durch die Bundesbank.

Vergleiche auch mit Vinkulationsgeschäft.

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