Index für
Simulation
IT allgemein
Tutorial
Tutorial
Sonstiges
Projekte/Download
Kleingedrucktes
Datenschutzerklärung
Impressum
XML-Feed
Artikel
Diskussion (1)
Kode:
12.09.06&Dr.Tkacik&Aus psychiatrischer Sicht, also was die in Frage kommenden diagnostischen Entitäten anbelangt, können wg. der Forderung des § 104 Abs.2 BGB( Krankhaftigkeit der Geistesstörung und deren Dauerhaftigkeit) im Gegensatz zum § 105 BGB (nur vorübergehende Störung der Geistestätigkeit,ohne krankhaft im juristischen, nicht medizinischen Sinne zu sein) kommen lediglich die periodischen (episodischen,phasischen) endogenen-nicht organische und symptomatische-Psychosen in diesem Zusammenhang(\"periodisches, cirkuläres und manisch-depressives Irresein\" der Alten)in Frage.