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Lufthoheit
(recht.voelker und recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Lufthoheit wird die Herrschaftsgewalt eines Staates über den Luftraum bezeichnet der sich über seinem Staatsgebiet befindet. Sie reicht nach umstrittener Ansicht so weit, wie die Luft Flugzeuge zu tragen im Stande ist.

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Auf diesen Artikel verweisen: Luftfahrtrecht