logo
Artikel Diskussion (0)
Mailingliste
(it.technik.dienste und it.recht)
    

Inhalt
             1. Rechtsprechung

Mit Mailinglisten wird eine Möglichkeit zur Kommunikation innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe bezeichnet. Dabei wird jede Mail der Liste an alle Mitglieder der Gruppe versandt. Je nach Ausgestaltung dürfen die Mitglieder entweder nur Nachrichten empfangen (Newsletter) oder auch Nachrichten an die Gruppe senden.

Technisch kann der Versand entweder manuell oder über eine spezielle Mailinglisten-Software (wie z.B. Majordomo) erfolgen. Beim manuellen Versand werden einfach eMails mittels dem CC:-Eintrag an alle Empfänger versandt. Mailinglisten-Software vereinfacht dies, und ermöglicht insbesondere die automatisierte Verwaltung von Neueintragungen oder Löschungen von Empfängeradressen.

1. Rechtsprechung

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise