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materielles/formelles Recht
(recht.allgemein)
    

1. Mit materiellem Recht bezeichnet man das Recht, das die Regeln über Inhalt und Voraussetzungen von Ansprüchen enthält. Im Gegensatz dazu steht das formelle Recht (= Verfahrensrecht), dass die Regeln über die Durchsetzung der Ansprüche enthält.

Beispiel: Das BGB enthält einen großen Teil des materiellen bürgerlichen Rechts, in dem z.B. der Anspruch auf Kaufpreiszahlung geregelt ist. Die ZPO enthält dagegen das formelle Recht, das die gerichtliche Durchsetzung des Kaufpreisanspruches mittels einer Leistungsklage regelt.

2. Mit materiellem Recht kann man auch die Gesamtheit der materiellen Gesetze im Gegensatz zur Gesamtheit der formellen Gesetze bezeichnen. Für den Begriff des materiellen bzw. formellen Gesetzes siehe unter materielle/formelle Gesetze.

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