Diese Definitionen sind juristisch korrekt und vermitteln eine Übersicht. Die Ausdrucksweise ist verständlich. Sehr gut!
24.02.08 Anonym:
Nicht sehr aufschlussreich...
08.02.07 Anonym:
Es wäre sehr viel verständlicher wenn man hier Beispiele Geben würde und die Beziehung der stattsorgane zum Gesetzgebungsverfahren der Gesetzeeibeziehen würde. Dieser Text war für mich nicht aufschlussreich genug.