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Mehrfach-/Intensivtätern (MIT)/BAMS
(recht.straf.prozess)
    

Von Mehrfach-/Intensivtätern (= MIT) spricht man bei Straftätern, insbesondere auch jugendlichen und Heranwachsenden, die "über einen längeren Zeitraum mehrfach und auch mit schwereren Taten auffallen" (Steffen, ZJJ 2003, 152, 153). Man geht davon aus, das diese Täter einen Anteil 5-10 % aller Straftäter stellen, dabei aber 80 % aller Straftaten begehen.

Mehrfach-/Intensivtäter werden in Hessen nach den "gemeinsamen Richtlinien zur Strafverfolgung von Mehrfach-/Intensivtätern im Bereich der Massen-/Straßenkriminalität" erfasst. Sinn dieser Erfassung ist, es die Straftaten dieses Täterkreises konsequent zu verfolgen um so mittels Abschreckung einen Abbruch der kriminellen "Karriere" herbeizuführen.

Dabei werden als MIT in der Regel "solche Personen eingestuft, die in den letzten beiden Jahren mehr als zehn Straftaten verübt haben, eine besondere kriminelle Energie besitzen, Straftaten während der Bewährungszeit oder während anderer Zeiten der Haftverschonung begehen bzw. mangelnde Resozialisierungsbereitschaft erkennen lassen." (Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Offenbach v. 27.4.2005).

Das MIT-System wird für Jugendliche Straftäter um den "Baustein besonders auffällige minderjährige Straftäter" (BAMS) ergänzt.

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