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Diskussion (3) |
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Zu diesem Artikel gibt es 3 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten19.05.17 Nico : | Achtung, letzter Absatz über qualifizierte Mehrheit fehlerhaft. Bei Verfassungsänderungen nach Art. 79 Abs. 2 entscheidet nicht nur die 2/3 Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages sondern auch 2/3 der Stimmen des Bundesrates.
| 19.05.17 Nico : | Achtung, letzter Absatz über qualifizierte Mehrheit fehlerhaft. Bei Verfassungsänderungen nach Art. 79 Abs. 2 entscheidet nicht nur die 2/3 Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages sondern auch 2/3 der Stimmen des Bundesrates.
| 19.08.05 Frank Schmidt: | Dies ist leider ziemlich dürftig erklärt. Wenn ich es nicht wüsste, würde ich daraus nicht schlau werden.
Aber ein guter Anfang.
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