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Meistbegünstigung/Meistbegünstigungsklausel
(recht.voelker)
    

Von Meistbegünstigung spricht man im Völkerrecht, wenn ein Staat sich gegenüber einem anderen verpflichtet, diesem alle handelspolitischen Vergünstigungen zu gewähren, die er auch anderen Staaten gewährt.

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