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Meisterprüfung
(recht.zivil.materiell.familie.unterhalt)
    

Als Meisterprüfung wird die Abschlussprüfung der Ausbildung Meister bezeichnet.

Die Vorbereitung zur Meistersprüfung sowie die Meisterprüfung selbst sind in der Regel nicht mehr Erstausbildung, sondern Weiterbildung und daher nur nach den engeren Voraussetzungen für die Weiterbildung von den Eltern zu finanzieren.

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