logo
Artikel Diskussion (0)
Messe
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.gewo)
    

Messe im Sinne der Gewerbewordnung (GewO) ist eine "zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig widerkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwieengd nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt." (§ 64 Abs. 1 GewO)

Der Verkauf an Endverbraucher an bestimmten Tagen ist zulässig (§ 64 Abs. 2 GewO).

Eine Messe kann gemäß § 69 VwGO festgesetzt werden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Festsetzung, § 69 GewO