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Militärtestament
(recht.zivil.materiell.erb)
    

Mit Militärtestament wird ein Testament bezeichnet, dass unter vereinfachten Formvorschriften von Angehörigen der Wehrmacht errichtet werden konnte. Das BGB kennt das Militärtestament nicht. Wirksam im Geltungszeitraum des TestG errichtete Militärtestamente behalten aber ihre Wirksamkeit.

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