Minderjährig ist, wer noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Für weiteres siehe unter Volljährigkeit und Altersgrenzen im Recht.
Auf diesen Artikel verweisen: Mindestunterhalt/Mindestbedarf * Erbfähigkeit * Volljährigkeit * § 106 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger * Vormund/Vormundschaft * § 8 BGB Wohnsitz nicht voll Geschäftsfähiger * Kinderehe * Unterhaltsrechner, im Aufbau befindlich Beta 0.92 * Unmündigkeit * § 107 BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters