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Mittelbehörde
(recht.oeffentlich.staat.verwaltung.at)
    

Als Mittelbehörden werden im Verwaltungsaufbau Behörden der sog. Mittelstufe bezeichnet, das heißt im dreistufigen Behördenaufbau die in der Mitte zwischen Unter- und Oberbehörden stehende Behörde.

Beispiel: Auf Landesebene sind die Regierungspräsidien und Bezirksregierungen Mittelbehörden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Bezirksregierung * Regierungsbezirk