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Mitwohnzentrale.de
(it.recht)
    

Domain anhand derer in mehreren Instanzen über die Wettbewerbswidrigkeit von Gattungsbegriffen gestritten wurde.

In 1. Instanz entschied das LG Hamburg am 21.1.1998 für einen Wettbewerbsverstoß durch die Registrierung von "mitwohnzentrale.de" (Az. 315 O 531/97).

In 2. Instanz bestätigte das OLG Hamburg 13.7.1999 die Entscheidung des LG (Az. 315 O 531/97).

In 3. Instanz wurde das Urteil des OLG vom BGH am 17.5.2001 aufgehoben und zurückverwiesen (Az. I ZR 216/99).

In erneuter Verhandlung in der 2. Instanz hat das OLG Hamburg jetzt keinen Wettbewerbsverstoß mehr gesehen.

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