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Monarchie/Erbmonarchie/konstituonelle Monarchie
(recht.geschichte)
    

Inhalt
             1. konstitutionelle Monarchie

Mit Monarchie (griech.) wird die Alleinherrschaft eines Einzelnen (Monarchen) bezeichnet. Ist die Position des Monarchen vererblich spricht man von einer Erbmonarchie.

1. konstitutionelle Monarchie

Als konstitutionell bezeichnet man eine Monarchie, bei der die Stellung des Monarchen nicht allmächtig, sondern durch eine Verfassung (= Konstitution) beschränkt ist. Der Monarch steht damit unter dem Gesetz. Im Extremfall kann in einer konstitutionellen Monarchie die Stellung des Monarchen auf Repräsentationszwecke.

Beispiele: Die Monarchie in Großbritannien unter Elisabeth II (* 1926)
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Auf diesen Artikel verweisen: Republik * Abdankung * Burschenschaft (studentisch)