logo
Artikel Diskussion (1)
mutatis mutandis
(recht.allgemein)
    

Mutatis mutandis (lat.) ist der Begriff für "nach den notwendigen Änderungen". Beispiel: "Die Auslegungsregeln der Wiener Vertragsrechtskonvention, die für das EPÜ gälten, seien deshalb nur mutatis mutandis anzuwenden."

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise