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Nachbar, Baurecht
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.bau)
    

Mit Nachbar i.S.d. Baurechts wird jeder dinglich an einem Grundstück Berechtigte bezeichnet, der möglicherweise durch ein Vorhaben in seinen subjektiven Rechten verletzt wird. Nur obligatorisch Berechtigte wie z.B. Mieter werden daher vom Nachbarbegriff nicht erfasst.

Für weiteres siehe unter Nachbarschutz im Baurecht.

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Auf diesen Artikel verweisen: Nachbarschutz, Baurecht