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Nebentäterschaft
(recht.straf.at)
    

Von Nebentäterschaft spricht man in Abgrenzung zur Mittäterschaft, wenn mehrere Personen unabhängig von einander einen tatbestandlichen Erfolg herbeiführen. Der Nebentäter muss nur seinen eigenen Tatanteil verantworten eine Zurechnung der Tatanteile des anderen Täters kommt nicht in Frage.

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