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Neuwagen/Abrechnung auf Neuwagenbasis
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Ein als Neuwagen angebotener und verkaufter, unbenutzter Pkw ist auch dann noch als fabrikneu anzusehen, wenn er eine Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler aufweist (BGH Urteil vom 12. Januar 2005, Az. VIII ZR 109/04), so dass die zugesicherte Eigenschaft fabrikneu gegeben ist.

Ein als Neuwagen verkaufter Pkw ist nicht mehr ?fabrikneu?, wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (BGH NJW 2000, 2018).

Eine Abrechnung auf Neuwagenbasis nach einem Unfall, anstelle einer Reperaturübernahme kommt in Betracht wenn das Fahrzeug erheblich beschädigte wurde, maximal einen Monat zugelassen war und nicht mehr als 1000 km Laufleistung aufweist (NJW-Spezial 2013, 457).

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