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nichtdeliktisches Schuldverhältnis
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Mit nichtdeliktischem Schuldverhältnis wird ein Konstruktion des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bezeichnet, mit der es eine Haftung zwischen einem Arbeitgeber, der ein unwahres Zeugnis schreibt, und einem Arbeitgeber, der aufgrund dieses Zeugnisses einen unzuverlässigen Arbeitnehmer einstellt, konstruiert.

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