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Notarbestätigung/Rangbescheinigung
(recht.notar)
    

Mit einer Notarbestätigung oder Rangbescheinigung bestätigt der Notar nach Einreichung und Eingang eines Antrags auf Eintragung eines Rechts an einem Grundstück beim Grundbuchamt, die Rangstelle die das Recht nach Eintragung haben wird.

Dies ist notwendig, wenn eine finanzierende Bank vor Eintragung einer Grundschuld den Darlehensbetrag ausgezahlt haben will, aber Sicherheit braucht, dass die Grundschuld den von ihr gewünschten Rang erhält.

Der Notar ermittelt den Rang anhand eines Grundbuchsauszuges und einer Einsicht in die elektronische Markentabelle bzw. die Grundakte.

Liegt für ein bestimmtes Datum der Grundbuchauszug und eine Auszug aus der Markentabelle vor, aus der sich keine früher gestellten Anträge, als die vom Notar gestellten Anträge ergeben, ergbit sich daraus, dass das einzutragende Recht den nächstfreien Rang, der sich aus dem Grundbuch ermitteln läßt erhält.

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Auf diesen Artikel verweisen: Notar, Notarbestätigugn/Rangbestätigung, Gebühren