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Von einem nudum jus spricht man bei einem nicht mehr durchsetzbaren Recht, d.h. wenn es zu einem Auseinanderfallen von Recht und Durchsetzbarkeit kommt.
Beispiel: Jemand hat eine fremde Sache in Besitz, die Ersitzung ist mangels guten Glaubens ausgeschlossen und der Herausgabeanspruch des Eigentümers ist verjährt. Der Eigentümer kann hier seine Rechte aus dem Eigentum nicht mehr durchsetzen.
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