logo
Artikel Diskussion (0)
örtliche Steuer
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer)
    

Von einer örtlichen Steuer, spricht man bei Steuern, die von Gemeinden aufgrund einer Ermächtigung in den Kommunalabgabengesetzen (z.B. § 7 Hessisches Gesetz über kommunale Abgaben), anknüpfend an örtliche Tatbestände, erhoben werden können. Dazu gehören z.B. die Hundesteuer, Getränkesteuer, Vergnügungssteuer und die Zweitwohnungssteuer.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Getraenkesteuer