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Ortsteil/Ortsbezirk, Kommunalrecht
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.kommunal)
    

Mit Ortsteils/Ortsbezirk im Sinne des Kommunalrechts wird in Hessen ein Teil einer Gemeinde bezeichnet. Ortsteile können gemäß § 81 HGO durch Beschluss der Gemeindevertretung gebildet werden. Dabei sollen bestehende örtliche Gemeinschaften Berücksichtigung finden.

In jedem Ortsteil besteht ein Ortsbeirat.

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Auf diesen Artikel verweisen: Ortsbeirat