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Mit Palandt wird nach seinem Begründer Otto Palandt der BGB-Kommentar aus der Reihe der Beck'schen
Kurz-Kommentare bezeichnet. Er Erscheint jährlich und ist grundsätzlich einbändig, die 61.
Auflage 2002 war wegen der Schuldrechtsreform zweibändig. Die Auflage
ist seit 2003 wieder einbändig.
Im Literaturverzeichnis von juristischen Hausarbeiten
wird er unter P als Palandt aufgeführt. Z.B:
- Palandt
-
Bürgerliches Gesetzbuch, 62. Aufl., München, 2003 (zit.:
Palandt/Bearbeiter).
Zusätzlich können/sollten dann die Bearbeiter der zitierten
Kommentierung aufgeführt werden, was aber dann einheitlich
für alle Werke mit mehreren Autoren geschehen muss.
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