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Pandektenrecht/Pandektistik
(recht.geschichte.19)
    

Mit Pandektenrecht wird das auf dem römischen Recht basierende in Deutschland im 19. Jahrhundert von der historischen Rechtsschule unter Savigny propagierte Zivilrecht bezeichnet. Die Bezeichnung leitet sich von der Zusammenstellung römischer Rechtsbücher, den Pandekten, ab.

Später wurde der Begriff Pandektenrecht zur Bezeichnung für das Zivilrecht an sich.

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Auf diesen Artikel verweisen: jura in re aliena * Historische Rechtsschule * Pandektenwissenschaft/Pandektistik