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Paraphierung/paraphieren
(recht.voelker)
(engl. initialling )
    

Mit Paraphierung/paraphieren bezeichnet man im Völkerrecht die vorläufige Festlegung des Vertragstextes eines völkerrechtlichen Vertrages durch die Verhandlungsführer mittels Unterzeichnung mit den Initialen (= Paraphen).

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Auf diesen Artikel verweisen: initialling * Frustrationsverbot