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Passivvertretung
(recht.zivil.materiell.at.stellvertretung)
    

Von passiver Vertretung oder Passivvertretung spricht man, wenn jemand einen anderen beim Empfang einer Willenserklärung vertritt. Das Gegenstück ist die Aktivvertretung.

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Auf diesen Artikel verweisen: Probleme mit mehrgliedrigem Vorstand beim Verein * Aktivvertretung * Stellvertretung/Stellvertreter