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persönliches Regiment
(recht.geschichte)
    

Von einem "persönlichen Regiment" spricht man, wenn ein Monarch die unmittelbare Staatsführung nicht einem Kanzler als Regierungschef überläßt, sondern selbst übernimmt. Die Führung eines persönlichen Regiments schreibt man z.B. Charles I von England (1600 - 1649) und insbesondere Kaiser Wilhelm II in der Zeit von der Entlassung Bismarcks bis zur Ernennung Bülows zu.

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