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Pfahlbürger
(recht.geschichte.ma)
    

Mit Pfahlbürgern wurden ca. ab 1200 Bürger bezeichnet, die hinter den aus Pfählen bestehenden Aussenwerken einer Stadt wohnten, aber das Bürgerrecht hatten und somit der Gerichtsbarkeit der Stadt unterstanden und zum Kriegsdienst verpflichtet waren.

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