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Pfandsiegel <-- Kuckuck -->
(recht.zivil.formell.zwangsvollstreckung)
    

Mit Pfandsiegel wird das Siegel bezeichnet, mit dem der Gerichtsvollzieher die Pfändung einer beweglichen Sache kennzeichnet, die er ihm Gewahrsam des Schuldners belässt.

Das Ablösen oder Zerstören des Pfandsiegels ist eine Straftat gemäß § 136 Abs. 2 StGB.

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