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Pflegekind
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.sozial)
    

Von einem Pflegekind spricht man, wenn ein Kind oder Jugendlicher regelmäßig für einen Teil des Tages (Tagespflege) oder dauernd (Vollzeitpflege) außerhalb des Elternhauses in Familienpflege ist. Die Pflegeperson bedarf grundsätzlich einer Pflegeerlaubnis (§ 44 SGB VIII).

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