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Diskussion (1) |
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Zu diesem Artikel gibt es 1 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten13.12.05 Kathrin: | Def. nicht korrekt. So wie es hier def. wird, wird die Tagespflege im Sinne des § 23 KJHG angesprochen. Ein PK kann sowohl in eine Tagespfl. als auch Wochenpfl. oder auf Dauer angelegt untergebracht werden.
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