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Pflicht
(recht.allgemein)
    

Sich aus Vertrag, Gesetz oder Verhaltensnormen ergebender Zwang zum einen Tun oder Unterlassen. Die vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten können im Gegensatz zur Obliegenheit gerichtlich durchgesetzt werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Obliegenheit/Obliegenheitspflichtsverletzung