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Pflichtenkollision
(recht.straf.at)
    

Von einer Pflichtenkollision spricht man, wenn ein Täter vor einer Situation steht, in der er, egal wie er sich entscheidet, immer eine strafrechtliches Gebot (= Pflicht) verletzt.

A sitzt in einem Rettungsboot, das nur zwei Mann tragen kann, und muss sich entscheiden wem er von zwei ihm Fremden das rettende Seil zuwerfen soll.

Der entschuldigende Notstand nach § 35 StGB greift nicht, da es nicht um das Leben des A, oder das eines Angehörigen oder Nahestehenden geht. Die weitere Lösung dieses Falles ist umstritten. Manche wollen hierin eine rechtfertigende Pflichtenkollision sehen, andere nehmen hier einen übergesetzlichen schuldausschließenden Notstand an. Im Ergebnis bleibt der Betroffene immer straffrei, egal wie er sich entscheidet.

Noch schwieriger werden die Fälle, wenn ein oder "ein paar" Leben gegen viele Leben stehen:

P ist Streckenwärter. U.a. ist er zuständig für die 1 km hinter seinem Posten gelegene Weiche an einer Hauptstrecke, die nach wenigen Metern auf eine zerstörte, und daher nicht mehr nutzbare Brücke, führt. An der Hauptstrecke werden hinter der Weiche in einer engen Schlucht ohne Ausweichmöglichkeit von zwei, dem P nicht persönlich bekannten, Arbeitern Reparaturen am Gleis ausgeführt. Für den Zeitraum der Reparatur ist die Hauptstrecke gesperrt worden. Trotzdem fährt gegen 15:00 Nachmittags am Posten des P ein vollbesetzter Personenschnellzug mit hoher Geschwindigkeit durch. P erkennt dies. Er weiß, dass er die Arbeiter nicht mehr warnen kann, was ihren sicheren Tod bedeutet. Er weiß aber auch, dass eine Umleitung des Zuges, den Tod aller Passagiere bedeutet.

Nach herrschender Meinung darf P sich frei entscheiden. Auch dann, wenn auf der Strecke nur ein alter wegen Sexualdelikten vorbestrafter Streckenarbeiter steht und im Zug Familien mit Kindern sitzen. Das folgt aus dem Grundsatz, dass Leben nicht zählbar, nicht abwägbar ist. Jedes Leben ist gleichviel wert. Egal wie alt sein Träger ist, wie krank, wie vorbestraft.

P muss entscheiden. Das Gesetz hilft ihm nicht.

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Auf diesen Artikel verweisen: Übergesetzlicher Notstand