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Pforzheimer Abkommen
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.tarif)
    

Mit Pforzheimer Abkommen wird das im Februar 2004 zwischen der Gewerkschaft IG-Metall und den Arbeitgeberverbänden geschlossene Abkommen bezeichnet, das es den Unternehmen im Einzelfall ermöglicht, bei schlechter Ertragslage, im Sanierungsfall oder um wichtige Investitionen zu flankieren, nach Tarifabschluss Tarifbedingungen nachzuverhandeln um Löhne zu senken und Arbeitszeiten heraufzusetzen.

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