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politischer Streik
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.kampf)
    

Vom einem politischen Streik spricht man, wenn Arbeitnehmer die Arbeit niederlegen um Ziele zu erreichen, die außerhalb ihres Arbeitsverhältnisses liegen. Der politische Streik ist kein Streik im Sinne des Arbeitsrechts oder zumindest kein rechtmäßiger Streik im Sinne des Arbeitsrechts.

Die Rechtswidrigkeit politischer Streiks bezieht sich aber nur auf das Arbeitsverhältnis. D.h. sog. Streiks von Studenten zu Erreichung politischer Ziele, z.B. Verhinderung von Studiengebühren sind keine Streiks im Sinne des Arbeitsrechts, entsprechend können sie auch keine rechtswidrigen Streiks sein.

Beispiel: Der Widerstand der Gewerkschaften gegen EU-Hafenrichtlinie Port Package II ist, soweit er mittels Streiks geführt wird, ein politischer Streik und im Sinne des Arbeitsrechts ein rechtswidriger Streik mit der Folge, dass die Arbeitnehmer gegen ihre Arbeitspflichten verstoßen und bei Wiederholung gekündigt werden können.

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Auf diesen Artikel verweisen: Generalstreik