Auch bekannt als Positive Vertragsverletzung, Schlechtleistung oder in den
jeweiligen inoffiziellen Kurzformen als PFV oder PVV.
Ursprünglich als Analogie entwickelt, seit 01.01.2002 aber in
§ 280 BGB normiert. Siehe dazu auch unter
Nichterfüllung/Schlechterfüllung.
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