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postmortal
(recht.allgemein.latein)
    

Von postmortal (lat. nach dem Tod) spricht man ausgehend von einem bestimmten Menschen, bei Ereignissen die nach dessen Tod eintreten.

Beispiel: A rettet während des Nationalsozialismus vielen Menschen das Leben. Erst nach seinem Tod im Jahr 1956 erhält er dafür das Bundesverdienstkreuz, d.h. er erhält es postmortal.

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