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prärogativ
(recht.allgemein.latein)
    

Mit Prärogative (lat. Vorrecht) wird im Staatsrecht der Vorrang bestimmter Entscheidungen vor anderen Entscheidungen bezeichnet. So gibt die Einschätzungsprärogative der Verwaltung in den bestimmten Fällen einen Entscheidungsvorrang vor der Gerichtsbarkeit.

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