Im römischen Reich war Prätor die Bezeichnung für das seit 360 v. Chr. bestehende Amt des obersten Beamten der Zivilgerichtsbarkeit. Die Prätoren wurden durch die Tributscomitien gewählt.
Auf diesen Artikel verweisen: prätorisches Recht * interdikt/Interdiktenverfahren, römisches Recht * interdikt/Interdiktenverfahren, römisches Recht * minima non curat praetor * bonitarisches/quiritisches Eigentum