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praktische Konkordanz
(recht.oeffentlich.grundrechte)
    

Von praktischer Konkordanz spricht man, wenn kollidierende Grundrechte im Weg des Ausgleichs miteinander in Einklang gebracht werden. Dabei fungiert das jeweils andere Grundrecht als Eingriffsrechtfertigung.

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Auf diesen Artikel verweisen: Grundrechtskollision